Rahmenbedingungen für Teilnahme am Informationssystem der www.hamburg-works.de
und www.Elbvororte.info ,
Redaktionssysteme und Termindatenbanken
Die Teilnahme von Vereinen, Institutionen und
Personen an den Internet-Plattformen von Rissen-, Sülldorf-
und Iserbrook.de
setzt die Anerkennung der folgenden Vereinbarung voraus.
§ 1 Passwort
Der Projektteilnehmer/Autor erhält für den Zugang zum Server ein individuelles sog.
"Passwort".
Im eigenen Interesse versichert der Projektteilnehmer, das Passwort vertraulich
zu behandeln. § 2 Inhalt des Projektes
Der Eintrag von Terminen in die Online-Termindatenbank und der
Eintrag von Mitteilungen/Beiträgen im Redaktionssystem ist
kostenlos.
Die Veröffentlichung darf nur in Übereinstimmung mit dem verfolgten Zweck
der Vereinbarung geschehen. Die Veröffentlichung fremder Inhalte, die nicht der
allgemeinen Information dienen und nicht stadtteilbezogen sind, dürfen
über den bereitgestellten Server nur mit einer besonderen Erlaubnis
geschehen.
Der Projektteilnehmer/Autor gewährleistet und stellt sicher, dass Inhalt, Art und
Thema der Veröffentlichung nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung und die
allgemeinen Gesetze verstoßen (vgl. § 8, 9 Mediendienste - Staatsvertrag).
Insbesondere: - Strafgesetzbuch - Datenschutzgesetz - Gesetze gegen den
unlauteren Wettbewerb - Urheberrechtsschutzgesetze - Gesetze zum Schutze der
persönlichen Ehre - Gesetze zum Schutze von Kindern und Jugend. Der
Projektteilnehmer/Autor gewährleistet und stellt
ebenfalls sicher, dass Inhalt, Art und
Thema der eingebrachten Verlinkungen zu anderen Internetangeboten, nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung und die
allgemeinen Gesetze verstoßen (vgl. § 8, 9 Mediendienste - Staatsvertrag).
Insbesondere: - Strafgesetzbuch - Datenschutzgesetz - Gesetze gegen den
unlauteren Wettbewerb - Urheberrechtsschutzgesetze - Gesetze zum Schutze der
persönlichen Ehre - Gesetze zum Schutze von Kindern und Jugend. § 3 Rechte Dritter
Der Projektteilnehmer/Autor versichert, dass der Nutzung, der in der Veröffentlichung
verwendeten Texte, Abbildungen, etc. (Werke) keine Rechte Dritter
entgegenstehen. Gegebenenfalls sind Werke mit Urhebernennung bzw. Zitate mit
Quellenverweisen zu versehen. Insbesondere steht der Projektteilnehmer dafür
ein, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an Werkverwertung in
Form des Projektes und gem. § 4 der Nutzungsbedingungen ihr Einverständnis
erteilt haben.
Der Projektteilnehmer/Autor stellt den Verein "Rissen-, Sülldorf- und
Iserbrook.de e.V. und die Firma rissen.net (Betreiber der Server) insoweit von Ansprüchen
Dritter frei. § 4 Rechtseinräumung
Durch den Eintrag eines Termins/Beitrages wird gegenüber dem
Betreiber rissen.net kein Anspruch auf Freigabe (Veröffentlichung)
erworben. Der Betreiber ist nicht verpflichtet die eventuelle Verweigerung
der Freigabe zu begründen.
Der Projektteilnehmer/Autor räumt rissen.net das räumlich und zeitlich
unbeschränkte Recht ein, die Veröffentlichung
mit dem Ziel der Verbreitung von Lokalen Informationen und zur Förderung der Stadtteilkommunikation in allen bekannten
Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen,
verbreiten, auszustellen und öffentlich wiederzugeben.
§ 5 Dauer / Außerordentliche Kündigung
Die Vereinbarung läuft für unbestimmte Zeit. Die Parteien haben das Recht, die
Vereinbarung jederzeit zu kündigen. Die Auswertungsrechte gem. § 4 dieser
Nutzungsbedingungen bleiben von einer Kündigung der Vereinbarung unberührt.
Bei Beendigung des Vertrages wird der Zugang des Projektteilnehmers zum
Server durch Löschung des Passworts gesperrt und gegebenenfalls die Veröffentlichung
des Projektteilnehmers oder Teile davon gelöscht.
Rissen.net kann die Veröffentlichung teilweise oder ganz löschen
und das Passwort sperren, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung des
Projektteilnehmers bedarf, sollte der Projektteilnehmer:
- mit der Veröffentlichung gegen Gesetze (s. § 2 der Nutzungsbedingungen)
verstoßen, - das Projekt zu anderen Zwecken als dem vereinbarten nutzen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollte ein Teil der Vereinbarung oder der Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so
berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung/Nutzungsbedingungen
nicht.
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